Das E-Auto ist bestellt, aber reicht Ihr Hausanschluss, und wer kümmert sich um die Anmeldung? Wir prüfen Ihre Elektrik, installieren die Wallbox fachgerecht und melden sie beim Netzbetreiber an.
Eine Wallbox ist schnell gekauft. Damit sie sicher und dauerhaft funktioniert, muss aber die Elektrik dahinter stimmen.
Wir kümmern uns um alles, was zwischen Ihrem Zählerschrank und dem Ladekabel liegt.
Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerschrank und Verteiler an und prüfen, ob die Leistung für die Wallbox zusätzlich zu Herd, Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe reicht.
Die Wallbox bekommt einen eigenen Stromkreis mit passendem Leitungsquerschnitt, Leitungsschutzschalter und FI-Schutz. Viele Wallboxen erkennen Gleichfehlerströme selbst, sonst ist ein FI-Schalter Typ B nötig.
Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ab mehr als 12 kVA, also mehr als 11 kW, braucht es zusätzlich seine Zustimmung. Das erledigen wir für Sie.
Für die meisten Haushalte reichen 11 kW: Damit ist ein E-Auto über Nacht voll. 22 kW lohnen sich nur, wenn Ihr Auto so schnell laden kann und der Netzbetreiber zustimmt.
Wallboxen mit mehr als 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei Engpässen begrenzen, im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt.
Haben Sie eine Photovoltaikanlage, kann die Wallbox gezielt mit Überschuss laden. Wir wählen eine passende Wallbox und binden sie in Ihr Energiemanagement ein.
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Sie schicken uns Fotos von Zählerschrank und Stellplatz und sagen, welches Auto Sie fahren. So können wir vieles schon vorab einschätzen.
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Wir prüfen Hausanschluss und Leitungsweg und besprechen mit Ihnen den Montageort.
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Sie erhalten ein klares schriftliches Angebot. Wir melden die Wallbox beim Netzbetreiber an und holen, wenn nötig, die Zustimmung ein.
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Wir installieren die Wallbox, prüfen alles messtechnisch und übergeben Ihnen das Prüfprotokoll.
Die Wallbox selbst ist nur ein Teil der Kosten. Wie viel Arbeit dahinter steckt, hängt vor allem von Ihrem Haus ab:
Nach einem kurzen Blick auf Fotos oder einem Vor-Ort-Termin wissen wir, was bei Ihnen nötig ist.
Für private Wallboxen am Einfamilienhaus gibt es derzeit keinen bundesweiten Zuschuss. Für Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern hat der Bund 2026 das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ aufgelegt. Ob es für Ihr Vorhaben gerade offen ist, prüfen wir gern mit Ihnen.
Im Mehrfamilienhaus brauchen Sie für eine Wallbox die Zustimmung der anderen – aber Sie haben einen Anspruch darauf. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes Ende 2020 können Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft eine Ladestation am eigenen Stellplatz erlaubt. Die Eigentümerversammlung muss das beschließen und kann mitbestimmen, wie die Installation umgesetzt wird. Die Kosten trägt in der Regel, wer die Wallbox möchte.
Auch Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er den Einbau einer Ladestation erlaubt (§ 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Einbau nicht zumutbar ist.
Wir helfen Ihnen mit einer technischen Einschätzung für die Eigentümerversammlung: Reicht der Hausanschluss, wo verläuft die Leitung, und ist ein Lastmanagement für mehrere Ladepunkte sinnvoll?
Je konkreter der Vorschlag, desto leichter die Zustimmung. Mit Leitungsweg, Montageort und Plan für weitere Ladepunkte haben Ihre Miteigentümer eine klare Grundlage. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Verwaltung oder einem Anwalt.
Ja. Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bei mehr als 12 kVA, also Wallboxen mit mehr als 11 kW, braucht es zusätzlich dessen Zustimmung. Die Anmeldung darf nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb vornehmen. Das übernehmen wir für Sie.
Für das Laden zu Hause reichen 11 kW fast immer. Damit lädt ein typisches E-Auto in wenigen Stunden, also problemlos über Nacht. Viele Autos können mit Wechselstrom ohnehin nicht schneller als 11 kW laden. 22 kW brauchen eine Zustimmung des Netzbetreibers und oft einen stärkeren Anschluss.
Wallboxen mit mehr als 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Überlastung zeitweise drosseln, aber nie ganz abschalten. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt, entweder als Pauschale oder mit separatem Zähler als prozentualen Rabatt.
Gelegentlich ja, aber eine normale Steckdose ist nicht für stundenlange hohe Last gemacht. Alte Steckdosen und Leitungen können dabei heiß werden. Wer regelmäßig zu Hause lädt, ist mit einer Wallbox sicherer und deutlich schneller.
Ein E-Auto kann im Fehlerfall Gleichfehlerströme erzeugen, die ein normaler FI-Schalter Typ A nicht sicher erkennt. Viele Wallboxen haben dafür eine eingebaute Erkennung, dann reicht ein Typ A. Fehlt sie, ist ein FI-Schalter Typ B nötig. Wir prüfen das bei Ihrem Modell.
Für private Wallboxen am Einfamilienhaus gibt es derzeit keinen bundesweiten Zuschuss, und ein Hamburger Programm dafür ist uns nicht bekannt. Für Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern gibt es seit 2026 das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ mit festen Antragsrunden. Ein Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Ratgeber
Gerät, Installation, Zählerschrank: realistische Kostenspannen für die Wallbox im Einfamilienhaus.
Weiterlesen →WallboxAnmeldung, Genehmigung ab 22 kW und § 14a: was für Ihre Wallbox gilt und wer sich darum kümmert.
Weiterlesen →Wallbox11 oder 22 kW, Kabel, Fehlerstromschutz, Solarstrom: herstellerneutrale Kriterien für Ihre Wallbox.
Weiterlesen →Vom Firmensitz in Hamburg-Nord sind wir schnell bei Ihnen – in Ihrem Stadtteil oder im Umland.
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Ein paar Sätze reichen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag – die Bestätigung per E-Mail kommt sofort.