Sie möchten weniger Strom einkaufen oder müssen bei der Dachsanierung ohnehin Solar einplanen? Wir planen Ihre Anlage passend zu Dach und Verbrauch, montieren sie und erledigen die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Viele Hausbesitzer wollen eigentlich Solarstrom, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen.
Wir planen nicht nach Katalog, sondern nach Ihrem Dach, Ihrem Verbrauch und Ihren Plänen für die nächsten Jahre.
Wir sehen uns Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Zustand des Dachs an und vergleichen das mit Ihrem Stromverbrauch. Daraus ergibt sich, wie groß die Anlage sinnvoll ist.
Wir montieren Module und Wechselrichter, also das Gerät, das den Gleichstrom der Module in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, und binden alles sauber in Ihren Zählerschrank ein.
Wir melden die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an und unterstützen Sie bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Steht in Hamburg eine Dachsanierung an, kann die Solarpflicht greifen. Wir prüfen mit Ihnen, ob sie Sie betrifft und wie Sie sie sinnvoll erfüllen.
Ein Stromspeicher hält Solarstrom für den Abend fest, eine Wallbox lädt das E-Auto mit eigenem Strom. Wir planen beides gleich mit oder bereiten den Zählerschrank für später vor.
Wir erklären, welche Regeln aktuell gelten, etwa den Nullsteuersatz für Anlagen auf Wohngebäuden, und welche Förderwege für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
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Wir sehen uns Dach, Zählerschrank und Hausanschluss an und sprechen über Ihren Verbrauch und Ihre Pläne.
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Sie erhalten eine Planung mit Anlagengröße und ein klares schriftliches Angebot, bevor etwas bestellt wird.
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Gerüst, Module, Wechselrichter, Anschluss: Wir montieren und binden die Anlage in Ihre Elektrik ein.
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Wir melden beim Netzbetreiber an, prüfen die Anlage, übergeben das Prüfprotokoll und erklären Ihnen die Bedienung.
Der Preis hängt weniger von der Zahl der Module ab als vom Gesamtpaket. Diese Punkte machen den Unterschied:
Für Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude fällt derzeit keine Umsatzsteuer an (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG). Das gilt auch für einen Speicher, der den Solarstrom speichert.
Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, liegt die Vergütung bei 7,70 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Der Bund plant, die feste Vergütung für neue Anlagen ab 2027 neu zu regeln; beschlossen ist das noch nicht. Der eigene Verbrauch des Solarstroms wird damit immer wichtiger.
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt Photovoltaik auf Dachflächen vor – und zwar seit dem 1. Januar 2024 bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden, wenn das Dach wesentlich umgebaut wird. Das ist der Fall, wenn mehr als die Hälfte der wasserführenden Schicht, also der Dachhaut, erneuert wird.
Dann müssen mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Die Pflicht gilt für Gebäude ab 50 m² Bruttodachfläche. Ausnahmen gibt es etwa bei starker Verschattung, Denkmalschutz oder wenn sich die Anlage wirtschaftlich nicht trägt. Eine Solarthermieanlage auf dem Dach wird angerechnet.
Planen Sie eine Dachsanierung, sprechen Sie uns früh an. Dann lässt sich die Anlage mit dem Dachdecker abstimmen, und das Gerüst steht nur einmal.
Solarpflicht in Hamburg: Neubau und wesentliche Dachsanierung, mindestens 30 Prozent der Dachfläche, Gebäude ab 50 m² Dachfläche. Verbindlich sind das Hamburgische Klimaschutzgesetz und die zugehörige Verordnung.
Auch im Norden liefert eine gut ausgerichtete Anlage übers Jahr viel Strom. Ob es sich für Sie rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde müssen Sie nicht teuer einkaufen. Das rechnen wir mit Ihren Verbrauchsdaten durch.
Das hängt von der nutzbaren Dachfläche und Ihrem Verbrauch ab, heute und in Zukunft. Wer ein E-Auto oder eine Wärmepumpe plant, braucht mehr Strom. Oft ist es sinnvoll, das Dach gut zu nutzen, statt die Anlage zu knapp zu bemessen.
Die Anlage wird beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, das übernehmen wir. Außerdem müssen Anlage und Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, sonst kann die Einspeisevergütung zurückgehalten werden. Dabei unterstützen wir Sie.
Für Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage samt Speicher auf oder an einem Wohngebäude gilt derzeit der Nullsteuersatz. Auf der Rechnung steht dann 0 Prozent Umsatzsteuer, einen Antrag brauchen Sie dafür nicht. Steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Einen allgemeinen Zuschuss für Photovoltaik gibt es in Hamburg derzeit nicht. Die IFB Hamburg fördert aber Gründächer, und dabei wird auch die Unterkonstruktion für Solarmodule auf einem begrünten Dach bezuschusst. Bundesweit gibt es den KfW-Kredit 270. Wichtig: Anträge immer vor Auftragsvergabe stellen.
Ja. Wenn Sie das gleich mitplanen, wählen wir einen passenden Wechselrichter und lassen im Zählerschrank Platz. Dann ist die Nachrüstung später einfacher.
Ratgeber
Eigenverbrauch statt Einspeisung: aktuelle Vergütung, Rechenbeispiel und wann es sich eher nicht lohnt.
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Weiterlesen →PhotovoltaikWer meldet wann was? Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Fristen für Solaranlage und Speicher.
Weiterlesen →Vom Firmensitz in Hamburg-Nord sind wir schnell bei Ihnen – in Ihrem Stadtteil oder im Umland.
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