Eine Solaranlage wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet, meist durch den Fachbetrieb. Danach tragen Sie Anlage und Speicher innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister ein.
Stand: November 2026
Die Anmeldung einer Solaranlage wirkt auf den ersten Blick bürokratisch. In der Praxis ist sie gut zu schaffen, wenn man die Reihenfolge kennt. Hier sehen Sie, wer was wann erledigen muss, Stand November 2026. Die Details können sich je nach Netzbetreiber unterscheiden.
| Netzbetreiber | Marktstammdatenregister | |
|---|---|---|
| Wozu? | Technischer Netzanschluss, Zähler, Einspeisung | Bundesweites Register aller Stromerzeuger und Speicher |
| Wann? | Vor dem Bau bzw. vor der Inbetriebnahme | Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme (vorher möglich) |
| Wer? | Meist der Elektrofachbetrieb im Auftrag des Kunden | Sie als Anlagenbetreiber |
| Wie? | Portal des Netzbetreibers | Online auf marktstammdatenregister.de |
Bevor die Anlage Strom ins Netz einspeisen darf, muss der Netzbetreiber zustimmen. Geprüft wird, ob Hausanschluss und Netz die zusätzliche Leistung aufnehmen können. Den zuständigen Netzbetreiber für Ihre Adresse finden Sie über das Portal vnbdigital.de.
Am Beispiel Hamburg nennt Hamburger Energienetze diese Unterlagen:
Zeichnungen und technische Daten müssen der Norm VDE-AR-N 4105 entsprechen. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag vom Fachbetrieb stellen zu lassen, der die Anlage plant.
Für kleine Anlagen bis 30 kW gibt es eine gesetzliche Erleichterung: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das vollständige Netzanschlussbegehren, darf die Anlage unter bestimmten Voraussetzungen am bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung der Anlagen die Anschlussleistung des Hausanschlusses nicht übersteigt. Die technischen Regeln müssen trotzdem eingehalten werden.
Nach der Zustimmung wird die Anlage montiert. Der Messstellenbetreiber setzt einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst (Zweirichtungszähler). Bei Anlagen über 7 kW soll laut Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut werden. Die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt, für PV-Anlagen bis 15 kW auf 40 Euro im Jahr.
Der Elektrofachbetrieb erstellt bei der Inbetriebnahme ein Protokoll. Ohne ordnungsgemäße Unterlagen darf der Netzbetreiber eine Nachbesserung verlangen und im äußersten Fall die Einspeisung unterbinden. Zum Schluss werden die kaufmännischen Daten ergänzt, etwa Ihre Bankverbindung für die Einspeisevergütung.
Neu seit 2025: Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Das betrifft die Einspeiseleistung, nicht den selbst genutzten Strom.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst alle netzgekoppelten Stromerzeuger und Batteriespeicher in Deutschland, auch Balkonkraftwerke. Die Registrierung ist Pflicht und kostenlos.
Frühere Meldungen beim Netzbetreiber werden nicht automatisch übernommen. Auch wenn Ihr Fachbetrieb die Netzanmeldung erledigt hat, müssen Sie die Registrierung im MaStR selbst vornehmen oder ausdrücklich jemanden damit beauftragen.
Laut Verbraucherzentrale kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhalten, bis die Eintragung nachgewiesen ist. Außerdem droht der Verlust des Vergütungsanspruchs und ein Bußgeld. Auch Banken und Fördergeber verlangen oft den Nachweis der Registrierung. Am einfachsten ist es, den Eintrag direkt in der Woche der Inbetriebnahme zu erledigen.
Netzbetreiber im Hamburger Stadtgebiet ist Hamburger Energienetze, entstanden 2024 aus Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg. Der Ablauf hat dort fünf Schritte: Antrag, Zustimmung, Zählersetzung, Inbetriebsetzung und kaufmännische Daten. Anlagenbetreiber stellen Anträge im Hausanschluss-Portal Hamburg und können dort den Stand verfolgen. Registrierte Elektrofachbetriebe arbeiten über das Netzanschluss-Portal Plus. Hamburger Energienetze empfiehlt ausdrücklich, den Antrag vom Fachbetrieb stellen zu lassen.
Wer noch 2026 in Betrieb gehen möchte, sollte genug Vorlauf für Antrag und Zählersetzung einplanen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, die bisherige feste Einspeisevergütung behalten. Beschlossen war das zum Redaktionsschluss noch nicht. Mehr zu Kosten und Vergütung lesen Sie unter PV-Anlage mit Speicher: Kosten und Ertrag.
Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister eingetragen werden, dafür gibt es seit April 2024 eine vereinfachte Eingabemaske. Beim Netzbetreiber gilt für steckerfertige Anlagen, die bestimmte Auflagen erfüllen, ein eigenes, vereinfachtes Verfahren.
Der Speicher wird beim Netzbetreiber angemeldet und als eigene Einheit im Marktstammdatenregister eingetragen, ebenfalls innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Auch eine Erweiterung der PV-Anlage ist zu melden.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft vor der Inbetriebnahme und liegt meist beim Fachbetrieb. Den Eintrag im Marktstammdatenregister müssen Sie als Betreiber innerhalb eines Monats danach selbst erledigen, für Anlage und Speicher getrennt. Wenn Sie eine Anlage planen, klären wir den Ablauf gern mit Ihnen vor Ort und kümmern uns um die Unterlagen für den Netzbetreiber. Mehr dazu auf der Seite Photovoltaik.
Inhalt
Wir planen und montieren Ihre Anlage und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Preise pro kWp und kWh, Ertrag und Eigenverbrauch: was eine Solaranlage mit Speicher 2026 kostet.
Weiterlesen →PhotovoltaikWelche PV-Förderung es 2026 in Hamburg gibt und wann die Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung gilt.
Weiterlesen →StromspeicherPreise pro kWh, passende Größe und Lebensdauer: was ein Batteriespeicher 2026 kostet.
Weiterlesen →Kontakt
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